Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/181

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[180]
Nächste Seite>>>
[182]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 15.


die künftig anzustellenden Diener werden bei dem Antritt ihres Amtes von dem Director der Rentkammer, der jedesmalige Kammerdirector aber von dem Familienhaupte zu besagtem Zwecke verpflichtet.

§. 5.

Dieser Familienvertrag soll nach den Bestimmungen der deutschen Bundesacte Art. 14 c. II. Seiner Majestät dem Könige von Bayern und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen vorgelegt und sofort veröffentlicht werden.
Zu Urkund dessen unterzeichnen die im Eingange genannten dermaligen Constituenten des gräflich Erbach-Wartenberg`schen Hauses unter Beidrückung des angeerbten Siegels.

Erbach, Wien und Michelstadt, den 1. October 1846.
(L.S.) (gez.) Eberhard Graf zu Erbach-Erbach und Graf von Wartenberg.
(L.S.) (gez.) Friedrich Graf zu Erbach und Wartenberg.
(L.S.) (gez.) Louise Gräfin zu Erbach-Erbach und von Wartenberg.
Im Namen der minorennen Grafen Georg Albrecht und Ernst zu Erbach und von Wartenberg
der bestellte Vormund:
(L.S.) (gez.) Ludwig Graf zu Erbach.

wird, - nachdem der Graf Ludwig zu Erbach-Fürstenau als bestellter Vormund der seit dem Jahr 1846 geborenen vier jüngeren Söhne des Grafen Eberhard zu Erbach-Erbach und von Wartenberg auch für diese zu obigem Vertrage seine Zustimmung ertheilt hat, - hiermit, unter Vorbehalt der bereits erworbenen Rechte Dritter, zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht.

Darmstadt, den 20. April 1860.
Aus Allerhöchsten Auftrag:
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Gottwerth.



Bekanntmachung,
die Aufstellung der Geschworenenliste in der Provinz Oberhessen für 1861 betreffend.

In Gemäßheit des Art. 4 des Gesetzes vom 22. März 1852 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in die Geschworenenliste für das Jahr 1861 aufzunehmenden 800 Höchstbesteuerten nach Verhältniß der Seelenzahl eines jeden Kreises der Provinz Oberhessen, wie folgt, vertheilt worden sind:

1) auf den Kreis Alsfeld mit 32,851 Seelen die Zahl 87
2) " " " Biedenkopf " 35,227 " " " 94
3) " " " Büdingen " 18,660 " " " 50
4) " " " Friedberg " 38,192 " " " 102