Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/128
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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die Organisation der Districts-Einnehmereien betreffend.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 11. November 1853, Seite 672 u. f. des Regierungsblatts, wird hiermit in Gemäßheit Allerhöchster Entschließung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ort Sprendlingen nebst den Höfen Gehspitz und Neuhof von der Districts-Einnehmerei Offenbach getrennt und der Districts-Einnehmerei Langen zugetheilt, sowie daß der Ort Eppertshausen mit Thomashütte von der Districts-Einnehmerei Langen getrennt und der Districts-Einnehmerei Babenhausen zugetheilt worden ist, welche Veränderungen vom 1. Juli d. J. an in Vollzug gesetzt werden.
- Darmstadt, den 17. März 1860.
F. v. Schenck.
die Aufhebung der Chausseegelderhebstätte Sandwoogsbrücke und die Errichtung einer solchen zu Guntersblum betreffend.
Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen die Chausseegelderhebstätte Sandwoogsbrücke ausgehoben und eine solche zu Guntersblum errichtet worden ist und daß diese veränderte Einrichtung mit dem 15. k. Mts. in Wirksamkeit treten wird.
- Darmstadt, den 23. März 1860.
Görtz.