Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/037

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 5.



Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt, mit dem Anfügen, daß die Erhebung dieser Umlagen in den Monaten März, Mai, Juli und September des Jahres 1860 geschehen soll.

Büdingen, am 25. Januar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Follenius.



Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Heppenheim.
O
r
d
n.
-
N
r.
Namen der israelitischen
Religions-Gemeinden.
Ausschlag.
Beitrag auf
1 Gulden Nor-
malsteuerkapital.
E
r
h Z
e i
b e
u l
n e
g
s-
Bemerkungen
fl.
kr.
pf.
1 Bürstadt 138 11 3,972 4 Der Voranschlag ist für 1860/62 aufgestellt
und kommt im Jahr 1860 1/3
der Gesammtumlage zur Erhebung.
2 Heppenheim 190 7 0,464 4
3 Lampertheim a) nach Köpfen 108 - - 1
b) auf das Steuerkapital 334 8 2,634 4
4 Lorsch, Groß- und Klein-Hausen 352 9 1,962 4
5 Viernheim 345 9 1,903 4

Vorstehende Uebersicht wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in vier Zielen und zwar zu Anfang der Monate Mai, Juli, September und October d. J. stattfinden soll.

Heppenheim, den 16. Januar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
v. Rüding.



Bekanntmachung,
den Ausschlag des Gehaltes des Rabbinen zu Bingen für 1860 betreffend.

Zur Zahlung desjenigen Theiles des ständigen Gehaltes des Rabbinen zu Bingen im Jahre 1860 von 380 fl., zu welchem alle Israeliten des, aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie derselbe vor 1848 bestand, bestehenden Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern 1 kr. 0,056 Heller vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen exclusive der Hebgebühren und Registerfertigungskosten und zwar, wo die Erhebung dieser Beträge nicht schon mit