Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/030
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:
zu 8) auf | - | kr. | 2,760 | pf., |
zu b) auf | - | kr. | 2,155 | pf. |
Unter dem Anfügen, daß die Repartition von der unterfertigten Behörde vollzogen wird und die Beiträge in zwei Zielen - 1. April und 1. October - an den Rechner der Landjudenschaft N. Heß in Gießen zu entrichten sind, wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
- Gießen, den 13. Januar 1860.
In Verhinderung des Kreisraths:
Pietsch,
Regierungsrath.
O r d n. - N r. |
Religions-Gemeinden. |
schlag. |
Gulden Normal- steuerkapital. |
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1 | Bobenhausen | 40 | 3 | 0,423 | |
2 | Einartshausen | 180 | 6 | 0,733 | Es ist der Voranschlag für 1860/62 aufgestellt und 1/3 des Betrags im Jahre 1860 zu erheben. |
3 | Laubach mit Ruppertsburg | 245 | 13 | 3,056 |
Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 4 gleichen Zielen, und zwar in den Monaten März, Mai, Juli und August stattfinden soll.
- Schotten, den 23. December 1859.
Hoffmann.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 22. September 1859 die einer im 18. Jahrhundert erloschenen Linie der Freiherrlichen Familie von Boineburg zugestandene Grafenwürde auf den Kammerherrn, Hofmarschall a. D. und Major a. D. Carl Wilhelm Freiherrn von Boineburg zu Lengsfeld zu übertragen und denselben somit für sich und seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes in den Grafenstand des Großherzogthums zu erheben.