Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/024
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Nr. 2.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Namensveränderungen.
Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
Dienstnachrichten.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die in der Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 30. December 1859 die Vorschriften für die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache betreffend, enthaltenen Bestimmungen auch für die Bewerber um die oben bezeichneten Stellen maßgebend sind.
- Darmstadt, am 9. Januar 1860.
v. Dalwigk.
Zimmermann.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
- 1) am 27. December 1859 der Anna Katharina Ploch von Dornheim zu gestatten, statt ihres bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Bausch - und
2) am 31. December 1859 dem Kaufmann Ludwig Levi zu Mainz zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens in Zukunft den Familiennamen Leoni zu führen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
- 1) am 10. December 1859 dem Präsidenten des Verwaltungsraths der Taunus-Eisenbahn Friedrich Korn zu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse,
2) am 12. December 1859 dem Director der Taunus-Eisenbahn August Wernher zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritterkreuzes des Franz-Joseph Ordens,
3) am 16. December 1859 dem ersten Gehülfen bei dem städtischen Einquartierungsbureau zu Mainz F. Kübel daselbst die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Preußen verliehenen allgemeinen Ehrenzeichens, sowie
4) am 20. December 1859 dem Ober-Ingenieur Kramer zu Mainz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten von Preußen verliehenen rothen Adler-Ordens vierter Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
- 1) am 13. December 1859 den Pfarramts-Candidaten Dr. Carl Köhler aus Gedern zum Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt und den Accessisten bei der Hofbibliothek Dr. Wilhelm Maurer zum Secretär bei derselben,
2) am 27. December 1859 den Ober-Appellations- und Cassations-Gerichtsrath Georg Krug zum Präsidenten des Hofgerichts der Provinz Starkenburg,
3) am 31. December 1859 den Hofgerichtsrath bei dem[GWR 1] Hofgericht der Provinz Starkenburg Dr. Friedrich Nöllner zum Mitglied und Rath bei dem Ober-Appellations- und Cassations-Gerichte, und
4) am 1. Januar den Kriegsrath Friedrich von Preuschen zum Kammerherrn zu ernennen.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: bem