Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/797

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 55.


Stelle der Bürgermeister und der Feldgeschwornen treten sollen, was hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht wird.

Darmstadt den 8. Dezember 1853.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Meisenzahl.


Bekanntmachung
der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1851.

Auf den Grund der abgeschlossenen Rechnung werden die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1851 in nachstehender Uebersicht hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt am 29. November 1853.
Großherzogliches Ober-Consistorium.
Jaup.
vt. Krach.


Einnahme.
fl. kr.
I. Beiträge der evangelischen Kirchen- und milden Stiftungsfonds. 22500 -
II. Verschiedene Einnahmen:
Hierunter 152 fl. durch zeitweise verzinsliche Benutzung von Kassevorräthen,
sodann 220 fl. 25 kr. Ersatz von Kosten in Disciplinar-Untersuchungen
469 48
III. Kasse-Vorrath nach dem Abschluß der 1850r Rechnung 2678 46 ½
IV. Rückstände aus vorderen Jahren - -
Summe der Einnahme
25648 34 ½
Ausgabe.
I. Verwaltungskosten:
A. Gehalt des Rechners, einschließlich der Vergütung für Fertigung der Durchschnittsberechnungen 400 fl. - kr.
B. Hebgebühren der Districtseinnehmer 657 fl. 57 kr.
C. Besondere Belohnungen 80 fl. - kr.
D. Aversional-Vergütung für Porto nebst einer Portoauslage 90 fl. 2 kr. 1227 59
zu übertragen
1227 59