Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/785

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 54.


IX. An Schreibmaterialien und Druckkosten.
fl.
kr.
Gesammtbetrag 519 49
Summe an Schreibmaterialien und Druckkosten
519 49
X. An Buchbinderarbeit.
Gesammtbetrag 48
Summe an Buchbinderarbeit
8 48
XI. An Copialgebühren.
Gesammtbetrag 8 -
Summe an Copialgebühren
8 -
XII. An Porto und Botenlohn.
Gesammtbetrag 50 19
Summe an Porto und Botenlohn
50 19
XIII. An Deserviten und Auslagen.
Gesammtbetrag 58 42
Summe an Deserviten und Auslagen
58 42
XIV. An Retaxationsgebühren.
Gesammtbetrag 1074 39
Summe an Retaxationsgebühren
1074 39
XV. An Nachlässen.
Gesammtbetrag 111 33 ½
Summe an Nachlässen
111 33 ½
XVI. An Belohnungen für angezeigte Brandstiftungen.
Dem Friedrich Ritzheimer zu Bodenheim, wegen verhüteter Brandstiftung 50 -
Summe an Belohnungen für angezeigte Brandstiftungen
50 -
XVII. An Depositen.

Laut Verfügung Gr. Brandassecurations-Commission vom 24. August 1831 ist der Rechner der Gr. Brandversicherungs-Kasse ermächtigt, ohne weitere Anfrage bei gedachter Commission die in der Kasse vorräthigen Gelder bei der Gr. Staatsschuldentilgungskasse nach Gutfinden zu deponiren und wieder einzuziehen.
Hiernach sind deponirt worden
220000 -
Summe an Depositen
220000 -