Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/753
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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die Freiherrlich von Weyherische Eleonorenstiftung betreffend.
Es sind einige Pensionen aus der Freiherrlich von Weyherischen Eleonorenstiftung durch das Ableben von Pensionärinnen in Erledigung gekommen. Es werden daher alle diejenigen, welche auf den Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Januar 1848 (Regierungsblatt Nr. 3) um eine dieser Pensionen nachsuchen wollen, und welche nicht bereits früher um eine Pension aus der Eleonorenstiftung nachgesucht haben, hiermit aufgefordert, innerhalb 4 Wochen von dem Erscheinen der gegenwärtigen Bekanntmachung im Regierungsblatt an ihre Gesuche bei dem Kriegsministerium einzugeben. Jede Bewerberin hat ihrem Gesuche ihren Geburtsschein beizuschließen.
- Darmstadt den 8. Decdember 1853.
Frhr. von Schäffer-Bernstein.
die Erhebung einer Umlage III. Classe von 910 fl. in der Gemeinde Heppenheim a. d. W. betr.
Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern die Erhebung der oben erwähnten Umlage III. Classe genehmigt hat, wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß der Beitrag auf den Gulden Normalsteuer-Capital 1 Kreuzer 3,375 pf. beträg tund die Erhebung dieser Umlage in einem Ziele im Monat Dezember dieses Jahres erfolgen soll.
- Worms, den 25. November 1853.
Pfannebecker.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, durch Allerhöchste Entschließung vom 22. September 1853 den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Major im großen Generalstabe und Flügeladjutanten des Feldmarschalls Grafen Nugent, Heinrich Alphons du Mont zu Wien, gebürtig aus Niederingelheim, für sich und seine gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Freiherrenstand des Großherzogthums, unter dem Namen und Prädicate "Freiherr du Mont von Monten" , zu erheben.