Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/707

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 51.
O
r
d
n
u
n
u
g
s
-
N
u
m
m
e
r.
Benennung der Gegenstände.
Maß-
stab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Für
Tara
wird vergütet
vom Zentner
Brutto-
Gewicht:
nach dem
14-Thaler-Fuß
(mit der Eintheilung des
Thalers
in 30stel und 24stel),
beim
nach dem
24 1/2-Gulden-Fuß,

beim
Eingang. Ausgang. Eingang. Ausgang.
Rthl. SGr.
(gGr.)
Rthl. SGr.
(gGr.)
fl. kr. fl. kr.
Pfund.
über 1400 □Zoll bis 1900 □Zoll
Preuß. oder bis 2196 Altbayer.
oder 1684 Rheinbayer. □Zoll
1 Stück. 20 - - - 35 - - -
über 1900 □Zoll Preußisch 1 Stück. 30 - - - 52 30 - -
Anmerk. Rohes ungeschliffenes Spiegelglas
wird gegen die allgemeine Eingangs-
Abgabe eingelassen.
e. Farbiges, bemaltes oder vergoldetes
Glas ohne Unterschied der Form
auch Glaswaaren in Verbindung
mit unedlen Metallen und anderen
nicht zu den Gespinnsten gehörigen
Urstoffen; desgleichen Spiegel, de-
ren Glastafeln nicht über 288
Preußische □Zoll das Stück messen
1 Zentr. 10 - - - 17 30 - - 20 in Fässern
u. Kisten.
13 in Körben.
Anmerk. Spiegel von größeren Dimensionen
des Glases zahlen, ohne Rücksicht
auf die Rahmen, den Eingangszoll
nach obigen Stücksätzen für Spie-
gelglas, den Dimensionen des Gla-
ses gemäß; falls sich der Eingangs-
zoll danach aber geringer als 10
Rthlr. oder 17 fl. 30 kr. vom Zent-
ner berechnet, diesen Satz.
11 Häute, Felle und Haare:
a. Rohe (grüne, gesalzene, trockene)
Häute und Felle zur Lederberei-
tung; rohe behaarte Schaf-, Lamm-
und Ziegenfelle; rohe Pferdehaare
1 Zentr. frei. - 1 20
(16)
frei. - 2 55 13 in Fässern
u. Kisten.
6 in Ballen.
b. Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-)
Bereitung
1 Zentr. - 20
(16)
- - 1 10 - -
c. Hasen- und Kaninchenfelle, rohe,
und -Haare
1 Zentr. frei. - - 15
(12)
frei. - - 52 ½
d. Haare von Rindvieh; Ziegenhaare 1 Zentr. - - 5
(4)
frei. - - 17 ½
12 Holz, Holzwaaren etc. 1 Preuß.
Klafter.

1 Bayer.
Klafter.
- 2 ½
(2)
- - - - - -
a. Brennholz beim Wassertransport - - - - - 8 - <