Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/654
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Nach der Rechnung von 1850 und der Bekanntmachung vom 12. April 1853 betrug das verzinslich angelegte Kapitalvermögen Ende 1850 einschließlich der unter III. §. 1 der Einnahme erwähnten Vermächtnisse | 644194 | 12 ¾ | |||||
Während 1851 wurden.: | |||||||
1) hiervon zurückempfangen nach IX. der Einahme | 59059 | fl. | 01 ¼ | kr. | |||
2) neu ausgeliehen nach IX. der Ausgabe | 94350 | fl. | - | kr. | |||
3) folglich mehr ausgeliehen | 35290 | 58 ¾ | |||||
Daher Ende 1851 Kapital-Vermögen |
679485 | 11 ½ |
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberrabbinen zu Offenbach für das Jahr 1853 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Oberrabbinen zu Offenbach pro 1853 soll mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern Ein Kreuzer von einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten im früheren Kreise Offenbach, mit Ausnahme von Offenbach, Dietzenbach, Oberroden, Niederroden und Eppertshausen im Monat November dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
- Offenbach, den 5. October 1853.
v. Willich, Regierungsrath.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. October den Forstmeister Wilhelm Freiherrn von Nordeck zur Rabenau zu Hungen zum Forstmeister des Forsts Umstadt zu zu ernennen.
Gestorben ist: am 12. October der evangelische Decan und Pfarrer Ernst Christoph Machenhauer zu König.