Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/626
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Folgenden ordentlichen Mitgliedern des philologischen Seminars auf der Landesuniversität zu Gießen sind am Schlusse des Sommersemesters 1853 Preise zuerkannt und ertheilt worden:
- 1) dem stud. theol. ev. et philol. Otto Zöckler aus Laubach der erste Preis,
2) dem stud. philol. Wilhelm Schmidt aus Darmstadt der zweite Preis,
3) dem stud. philol. Jacob Schlenger aus Mommenheim der dritte Preis.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, am 15. August dem Adoptivsohne des Johannes Daum zu Raunheim, Johann Jakob Becker zu gestatten, künftig den Familiennamen "Daum" zu führen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 9. September dem Schulvicar Johann Ludwig Kuhl zu Haarhausen die zweite evang. Schullehrerstelle zu Grebenau, im Kreise Alsfeld, zu übertragen;
2) am 12. September den Accessisten bei der zweiten Abtheilung der Justificatur der Ober-Rechnungskammer Wilhelm Walter zum Probator hierbei, sowie den bisherigen Revisionsgehülfen bei der zweiten Abtheilung der Justificatur der Ober-Rechnungskammer Ludwig Zehfuß zum Accessisten hierbei zu ernennen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 6. September dem Lehrer im Zeichnen und in der Modellirkunst an der Realschule zu Gießen Wilhelm Dickoré das Prädicat "Universitäts-Graveur";
2) am 9. September dem Gefangenwärter am hiesigen Bezirksgefängnisse Jakob Friedmann den Charakter als "Bezirksgefängniß-Verwalter";
3) am 12. September dem Secretär bei dem Administrativ-Justiz- und Lehnhof, charakterisirten Regierungs-Assessor Edmund Freiherrn von Jungenfeld den Charakter als "Regierungsrath" und
4) dem Kreisarzt Hofrath Dr. Ludwig Lorenz zu Offenbach den Charakter als "Medicinalrath" zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, am 22. August den Schullehrer Valentin Weitzel zu Lardenbach, im Kreise Schotten, in den Ruhestand zu versetzen.
- Erledigt sind:
1) die evang. Pfarrstelle zu Rüsselsheim, im Kreise Großgerau, mit einem jährlichen Gehalte von 1721 fl. 59 kr.
2) die katholische Schullehrerstelle zu Köngernheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte
von 300 fl. 30 kr. nebst einer Vergütung von 40 fl. für Heizung des Schullocals.