Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/603

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 40.


Bekanntmachung,
die Erhebung des Chausseegeldes betreffend.

Die unterzeichnete Behörde bringt hiermit, dem Auftrage Großh. Ministeriums der Finanzen vom 9. v. M. zu Nr. F. M. 6309 zu Folge, zur öffentlichen Kenntniß, daß auf den nachbenannten, dem Verkehr bereits übergebenen Straßenstrecken die Erhebung des Chausseegeldes vom 16. October l. J. an beginnen wird, nämlich:

1) auf der Straßenstrecke von Vöhl bis zur Waldeckschen Grenze im Werbathal, mit einer Länge von 1780 Klafter;
2) auf der Straßenstrecke von Thalitter bis in das Kuhbachthal in der Richtung nach Corbach, mit einer Länge von 700 Klafter und
3) auf der Straßenstrecke von Altenlotheim bis zur Kurhessischen Grenze gegen Frankenau mit einer Länge von 1580 Klafter, von welchen übrigens in dem, durch das Regierungsblatt Nr. 18. von 1846 publicirten Längenverzeichnisse bereits 600 Klafter aufgeführt worden

sind.

Darmstadt, den 2. September 1853.
Großherzogliche Ober-Steuer-Direction.
Görtz.
Meisenzahl.


Uebersicht der in den Jahren 1850-1852 im Großherzoglichen Landeshospital verpflegten Kranken.
Am Ende des Jahres 1849 betrug der Präsenzstand der Kranken:
184 Männer und 154 Frauen zusammen 338 Personen.
Im Laufe des Jahres 1850 sind zugegangen:
32 Männer 27 Frauen Summe 59 "
Die Summe der Verpflegten betrug somit 397 Personen.
Von diesen wurden entlassen:
a) definitiv: 9 Männer 4 Frauen,
b) provisorisch: 10 " 6 "
gestorben sind: 15 " 16 "
Die Summe des Abgangs betrug somit:
A. durch Entlassung: 29 Personen,
B. durch Tod: 31 " 60 "
Es verblieben also am Schlusse des Jahres 1850 in Verpflegung 337 Personen.