Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/496
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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die Zahlung der Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, betreffend.
Mit Bezug auf den Art. 2. des Stellvertretungsgesetzes vom 14. Juli 1851 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Vertretungssummen für Kriegsdienstpflichtige, welche an der dießjährigen Loosziehung Theil genommen haben, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatt an in die Einstandskasse dahier bezahlt werden können.
- Darmstadt am 3. August 1853.
Frhr. von Schäffer-Bernstein.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben geruht, durch Allerhöchste Entschließung vom 14. Juni dieses Jahres den Oberappellations- und Cassations-Gerichtsrath Andreas Wilhelm Hesse dahier zum Zeichen der Anerkennung der Verdienste, welche sich derselbe um Allerhöchstihre Person und das Land erworben hat, für sich, seine Ehegattin und gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben am 14. Juni d. J. allergnädigst zu verleihen geruht:
dem Generallieutenant, General-Adjutanten und Kriegs-Minister Friedrich Freiherrn von Schäffer-Bernstein das Großkreuz des Ludewigs-Ordens;
dem Oberstjägermeister Friedrich Wilhelm Freiherrn von Dörnberg, dem Oberst-Ceremonienmeister Joseph Heinrich Franz Freiherrn von Münch-Bellinghausen, dem Generalmajor und General-Adjutanten Carl Hermann Freiherrn von Trotha, dem Generalmajor und Commandeur der zweiten Infanterie-Brigade Heinrich Joseph von Weitershausen, dem Generalmajor und Commandeur der ersten Infanterie-Brigade Friedrich Freiherrn von Nordeck zur Rabenau und dem Geheimen Staatsrath Friedrich Wilhelm Zimmermann das Commandeurkreuz erster Classe desselben Ordens;
dem Geheimen-Staatsrath Friedrich Georg von Bechtold und dem Oberst und Commandeur des Garde-Regiments Chevauxlegers Carl Klingelhöfer das Commandeurkreuz zweiter Klasse desselben Ordens;
dem General-Auditeur Wilhelm Hoffmann, dem Oberappellations- und Cassations-Gerichtsrath Christian Carl Theodor Weyland, dem Geheimen Regierungsrath Carl Schmitt, dem Professor Dr. Friedrich Osann und dem Decan Franz Anton Reidelberger das Ritterkrenz erster Classe desselben Ordens;
dem Museums-Inspector Wilhelm Walther die goldene Medaille desselben Ordens;