Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/450
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Die Gesammt-Einnahme beträgt | 12404 | 53 ½ | |||||
Die Gesammt-Ausgabe beträgt | 8849 | 51 ¼ | |||||
Verglichen, bleibt Rest | 3555 | 2 ¼ | |||||
und dieser besteht: | |||||||
a) | in liquidirten Ausständen | 396 | fl. | ¾ | kr. | ||
b) | zu Vorlagen | 355 | fl. | 43 | kr. | ||
c) | in baarem Vorrath | 2823 | fl. | 18 ½ | kr. | ||
Summe wie oben |
3555 | 2 ¼ | |||||
des verzinslichen Kapitalvermögens. |
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Am Ende 1851 betrugen die Kapitalien | 50069 | 48 | |||||
Während 1852 wurden | |||||||
a) | zurückempfangen | 1852 | fl. | 6 | kr. | ||
b) | neuausgeliehen | 4125 | " | - | " | ||
mithin mehr ausgeliehen |
2272 | 54 | |||||
beträgt daher Ende 1852 das Kapitalvermögen | 52342 | 42 |
- Darmstadt den 13. Juni 1853.
L. Noack.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 11. Juni dem Heinrich Ferdinand Germann aus Offenbach zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Familiennamen "Germann" in Zukunft den Familiennamen "Triefenbach" führe.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 11. Juni dem Kaufmann Hugo Löwenberg zu Berlin für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre das ausschließliche Recht zu ertheilen, die durch Zeichnung und Beschreibung dargelegte neue, eigenthümlich construirte Maschine zum Kämmen der Wolle in Anwendung bringen zu dürfen;
2) am 18. Juni dem Ingenieur Adolf Petsch zu St. Goarshausen, im Herzogthum Nassau, für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre, das ausschließliche Recht zu ertheilen, die von ihm erfundene, durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Steinrichtmaschine in Anwendung bringen zu dürfen.