Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/450

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 28.


Abschluß.
fl.
kr.
Die Gesammt-Einnahme beträgt 12404 53 ½
Die Gesammt-Ausgabe beträgt 8849 51 ¼
Verglichen, bleibt Rest 3555 2 ¼
und dieser besteht:
a) in liquidirten Ausständen 396 fl. ¾ kr.
b) zu Vorlagen 355 fl. 43 kr.
c) in baarem Vorrath 2823 fl. 18 ½ kr.
Summe wie oben
3555 2 ¼
Nachweis
des verzinslichen Kapitalvermögens.
Am Ende 1851 betrugen die Kapitalien 50069 48
Während 1852 wurden
a) zurückempfangen 1852 fl. 6 kr.
b) neuausgeliehen 4125 " - "
mithin mehr ausgeliehen
2272 54
beträgt daher Ende 1852 das Kapitalvermögen 52342 42
Darmstadt den 13. Juni 1853.
Der Rechner, Ober-Consistorial-Registrator
L. Noack.



Namensveränderung.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 11. Juni dem Heinrich Ferdinand Germann aus Offenbach zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Familiennamen "Germann" in Zukunft den Familiennamen "Triefenbach" führe.


Ertheilung von Patenten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

1) am 11. Juni dem Kaufmann Hugo Löwenberg zu Berlin für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre das ausschließliche Recht zu ertheilen, die durch Zeichnung und Beschreibung dargelegte neue, eigenthümlich construirte Maschine zum Kämmen der Wolle in Anwendung bringen zu dürfen;
2) am 18. Juni dem Ingenieur Adolf Petsch zu St. Goarshausen, im Herzogthum Nassau, für den Umfang des Großherzogthums auf die Dauer der nächsten fünf Jahre, das ausschließliche Recht zu ertheilen, die von ihm erfundene, durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Steinrichtmaschine in Anwendung bringen zu dürfen.