Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/394

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 26.


Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele für die Monate Juni, August, September und November festgesetzt sind.

Friedberg, am 18. April 1853.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
de Beauclair, Kreisassessor.


Bekanntmachung,
die Umlagen der Gemeinden Bauschheim, Erfelden, Walldorf und Leeheim, im Kreise Großgerau, betreffend.

Mit Bezug auf die in Nr. 20 des Großherzoglichen Regierungsblatts vom 29. April 1853 erschienene Uebersicht der genehmigten Umlagen der Gemeinden des Kreises Großgerau wird hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß:

1) der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital bei dem Ausschlage zu Parzellenvermessungskosten der Gemeinde Bauschheim nicht 1 kr. 0,558 pf. sondern 1 kr. 3,558 pf.,
2) der bei dem Ausschlag der Gemeinde Erfelden in 2. Klasse nicht 3 kr. 2,027 pf., sondern 4 kr. 2,406 pf.,
3) der bei dem Ausschlag a in 2. Klasse der Gemeinde Walldorf nicht 21 kr. 2,726 pf, sondern 24 kr. 3,172 pf.
4) der bei dem Ausschlag f, Parochialkosten der Gemeinde Leeheim, nicht 0,298 pf., sondern 0,247 pf.

beträgt, und daß zu letzteren außer den angeführten Parochianen auch noch der Bensheimer Hof beitragen muß; sowie daß

5) bei dem Ausschlag a in 2. Klasse der Gemeinde Leeheim es nicht "ohne" sondern: "Mit Zuziehung des Hainaer- und Kammerhofs" heißen muß.
Großgerau am 10. Mai 1853.
Großherzogliches Kreisamt Großgerau.
Dr. Werle.