Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/375
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Nr. 23.
Bekanntmachung,
die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden Bellmuth, Gedern, Wippenbach und Inheiden im Kreise Nidda betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Nidda.
Dr. Rautenbusch, Regierungsrath.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden Bellmuth, Gedern, Wippenbach und Inheiden im Kreise Nidda betreffend.
Unter Bezugnahme auf die in Nro. 3 des dießjährigen Regierungsblattes bekannt gemachte Uebersicht der Umlagen in den Gemeinden des Kreises Nidda für 1853 werden weiter die von Gr. Ministerium des Innern genehmigten Umlagen:
- 1) der Gemeinde Bellmuth, welche:
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 242 fl mit 9 Kreuzer 1,195 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital,
b. in III. Klasse auf das Steuerkapital derselben und Forensen 28 fl. mit 1 Kreuzer 0,127 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Steuerkapital,
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 242 fl mit 9 Kreuzer 1,195 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital,
- 2) der Gemeinde Gedern, welche:
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 2040 fl. mit 5 Kreuzer 1,643 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Steuerkapital,
b. in III. Klasse auf das Steuerkapital derselben und Forensen 1244 fl. mit 3 Kreuzer 0,369 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Steuerkapital,
c. in III. Klasse zu Kriegsschulden vor 1807 auf das Steuerkapital der immersteuerbaren Objecte 156 fl. mit 0 Kreuzer 1,924 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Steuerkapital, und
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 2040 fl. mit 5 Kreuzer 1,643 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Steuerkapital,
- 3) der Gemeinde Wippenbach, welche:
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 475 fl. mit 21 Kreuzer 3,773 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Stenerkapital,
b. in III. Klasse auf das Steuerkapital derselben und Forensen 130 fl. mit 4 Kreuzer 0,306 Pf. Beitrag aus 1 fl. Normalsteuerkapital
- a. in II. Klasse auf das Steuerkapital der Ortseinwohner 475 fl. mit 21 Kreuzer 3,773 Pf. Beitrag auf 1 fl. Normal-Stenerkapital,
betragen, unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch hierbei die Erhebungsziele auf die Monate März, Mai, August und Oktober festgesetzt sind.
Zugleich wird, zur Berichtigung der Anmerkung bei O.-Nr. 27 der oben erwähnten Uebersicht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem Ausschlag der Gemeinde Inheiden für ältere Kriegsschulden nicht der ganze Beitrag der Ortseinwohner, sondern nur die Hälfte desselben aus dem Aerar bestritten wird.
- Nidda, am 8. April 1853.
Dr. Rautenbusch, Regierungsrath.