Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/220
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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Durch Urthell des Großh. Bezirksgerichts zu Alzey vom 6. April 1853 ist zur Constatirung der Abwesenheit der Anna Eva Huber, geboren zu Lampertheim, zuletzt in Hernsheim wohnhaft, die durch den Art. 116 des bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschriebene Zeugen-Vernehmung verordnet worden.
- Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) den Kammerherrn und Legationsrath Wilhelm Friedrich Philipp Freiherrn von Leonhardi unter dem 28. Januar 1852 zum bevollmächtigten Minister am Herzoglich Nassauischeu Hofe und unter dem 16. März l. J. in gleicher Eigenschaft bei der freien Stadt Frankfurt zu ernennen;
2) am 2. Februar die Stelle des Unterrechners auf dem Dorheimer Braunkohlenbergwerk dem seitherigen Vicar dieser Stelle Wilhelm Winter zu Dorheim, unter Verleihung des Amtstitels: "Bergcassier", zu übertragen;
3) am 19. März den Districtssteuereinnehmer des Erhebungsdistricts Fürth Ludwig Paul zu Lindenfels zum Steuercontroleur des Controlebezirks Bensheim zu ernennen;
4) am 23. März dem Wilhelm Hardt aus Kelsterbach, dermalen Schullehrer zu Altenstädten, im Königreich Preußen, die 1. evangelische Schullehrerstelle zu Großenlinden, im Kreise Gießen, zu übertragen; -5) am 23. März den Physicatswundarzt Lorenz Bisch zu Vöhl zum Kreiswundarzte zu Wörrstadt, im Kreise Oppenheim, zu ernennen;
6) am 2. April dem Schullehrer Joseph Göbel zu Hainstadt die erste kath. Schullehrerstelle zu Großzimmern, im Kreise Dieburg, und dem Schullehrer Johann Baptist Hofmann zu Großzimmern die kath. Schullehrerstelle zu Hainstadt, im Kreise Offenbach, zu übertragen;
7) am 5. April den bisherigen Kanzlisten bei der Oberbaudirection Wilhelm Weingarten zum Ministerial-Kanzlisten bei der Kanzlei des Ministeriums des Hauses und des Aeußern, und den bisherigen Gehülfen in der Kanzlei des Ministeriums des Hauses und des Aeußern Ludwig Pfaff zum Ministerial-Kanzlei-Accessisten in dieser Kanzlei zu ernennen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 20. März dem Oberfinanzrath Friedrich Günther dahier, in Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, den Charakter als "Geheimer Oderdomänenrath" zu verleihen.
Zu der in Nr. 9 des Regierungsblattes (S. 88) enthaltenen Concurrenzeröffnung für die evang. Pfarrstelle zu Langenhain wird in Folge weiterer Mittheilung nachträglich bemerkt, daß von dem 989 fl. betragenden jährlichen Einkommen dieser Pfarrstelle auf die Dauer von 6 Jahren eine jährliche Abgabe von 100 fl. zu entrichten ist.