Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/196

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
<<<Vorherige Seite
[195]
Nächste Seite>>>
[197]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nr. 17.


von Maar, wegen derselben Verbrechen, sodann im Rückfall verübten Diebstahls, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten, geschärft während der letzten 8 Tage der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung;
u) Heinrich Steuernagel, vulgo die Platt, von Storndorf, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen und einfachen Diebstahls, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren;
v) Johannes Duchard von Lauterbach, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen, Beihülfe zur Abnahme des Wappens und Schildes am Fräuleins-Wirthshaus und fortgesetzten einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten, geschärft während der ersten und letzten 8 Tagen der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung;
w) Adam Kaißner von Maar, wegen Beschädigung fremden Eigenthums, sowie einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten;
x) Georg Kaspar Schmitt von Angersbach, wegen Beihülfe zur Brandstiftung und versuchter Eigenihumsbeschädigungen, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten, wovon jedoch in Gemäßheit des Artikel 34 des Strafgesetzbuchs 4 Wochen in Abzug gebracht worden sind;
y) Heinrich Krätzer von Lauterbach, wegen Beschädigung fremden Eigenthums, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten;
z) Heinrich Töpfer, Thomas Sohn, von Lauterbach, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen, sodann wegen einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren;
aa) Johannes Henkel von da, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten;
bb) Michael Heß von Allmenrod, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen und einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten;
cc) Heinrich Jäger von da, wegen Theilnahme an Eigenthumsbeschädigungen, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr;
dd) Georg Heinrich Dahmer von Lanzenhain, wegen Eigenthumsheschädigungen, Wilderei und Versuchs eines ausgezeichneten Diebstahls, in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von drei Jahren nach verbüßter Strafe;
ee) Konrad Ochs von Lanzenhain, wegen Eigenthumsbeschädigung, einfachen Diebstahls und Wilderei, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten, geschärft in den ersten und letzten 14 Tagen durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag und einsame Einsperrung, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht aus die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe;
ff) Heinrich Schleuning von Dirlamen, wegen Eigenthumsbeschädigungen, in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten;
gg) Pascal Schad von Herbstein, hh) Kriegsreservist Paul Weidenbörner von da und
ii) Johannes Mohr von Dirlamen, wegen derselben Verbrechen, Jeder in eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren;
kk) Johannes Ruppel von Steinfurt, wegen derselben Verbrechen, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten;
ll) Peter Ahlbrand von Lanzenhain, wegen Eigenthumsbeschädigungen und Wilderei in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 3 Jahren nach verbüßter Strafe;
mm) Heinrich Eiffert von Hörgenau und nn) Heinrich Boß von Lanzenhain, wegen Eigenthumsbeschädigungen. Jeder in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten;
oo) Georg Neuning von Maar und
pp) Konrad Schneider, Schmied von Herbstein, wegen derselben Verbrechen, Jeder in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren;
qq) Georg Bönsel von Lanzenhain, wegen Eigenthumsbeschädigung in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren;
rr) Heinrich Oestreich von Maar, wegen Eigenthumsbeschädigung, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren;
ss) Johann Georg Betz von Lanzenhain, wegen Eigenthumsbeschädigung und Wilderei, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten;
tt) Konrad Schäfer von Rixfeld, wegen Eigenthumsbeschädigung und fortgesetzten einfachen Diebstahls, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr.
34) Louise Schwab von Bingenheim, wegen mehrerer einfacher und kleiner Diebstähle, zweier Fälschungen, zweier Unterschlagungen und Landstreicherei, durch Urtheil vom 6. November 1852, in eine Correctionshausstrafe