Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/143

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 13.
II.
Verzeichniß
derjenigen steuervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergange in den Zollverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
L
a
u
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N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für den Zollzentner
12 Leder und Lederwaaren:
a) lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohlleder, Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, ingleichen sämisch- und weißgares Leder 21a. 3 - Nur für die unmittelbaren Versendungen Seitens der Verfertiger dieser Waaren.
b) Korduan, Marokin, Saffian und lackirtes Leder 21b. 6 25
c) Stiefeln und Schuhe aus Leder (grobe Schuhmacherwaaren) 21c. 25
13 Leinengarn und Leinenwaaren:
a) rohes Garn (Handgespinnst) 22a.2. frei.
b) Zwirn 22c. frei.
c) graue Packleinwand und Segeltuch 22e. frei.
d) rohe Leinwand, roher Zwillich und Drillich 22e. frei
e) gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete, auch aus gebleichtem Garne gewebte Leinwand; gebleichter oder in anderer Art zugerichteter Zwillich und Drillich; rohes und gebleichtes, auch verarbeitetes Tisch- Bett- und Handtücherzeug, leinene Kittel, neue Leibwäsche 22f. 8 -
f) Netze, Fischer-, Vogel-, Jagd- und Pferde-, von ungebleichtem Flachs- und Hanfgarn 22e. 1 -
14 Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien:
a) Bier aller Art in Fässern, auch Meth in Fässern 25a. - 7 1/2
b) Bärme oder Hefen, trockene (Preßhefen) 25b. 3 10 Beim Eingange über die Herzogl. Braunschweigische Gränze.
c) Essig in Fässern 25c. 1 -
d) Butter: a) in Stücken 25g. frei.
b) eingeschlagen 25g. 1 5 Bis zu einem jährlichen Quantum von 2000 Zentnern beim Eingange über die Herzoglich Braunschweigische Gränze.
e) Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zubereitetes; auch ungeschmolzenes Fett, Schinken, Speck , Würste; desgl. großes Wild 25h. frei.
f) Cichorien 25m. frei.
g) Käse aller Art 25o. frei.
h) Bäckerwaaren, gewöhnliche, einschließlich Zwieback A.E.A. u. 25p. frei Nur in Transporten bis zu 3 Zentnern od. auf Versendungsscheine der Müller, welche dasselbe gemahlen haben.
i) Honigkuchen und Pfeffernüsse 25p. 3 -
k) Mehl, unverpackt oder in Säcken 25q. frei.
l) Kraftmehl, Nudeln, Puder, Stärke; Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, mit Ausnahme von Mehl, nämlich: geschrotete oder geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze 25q. frei.