Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/057
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Nr. 7.
Großherzogliches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Bekanntmachung,
die Einziehung der Cariolfahrten zwischen Odernheim und Undenheim und Herstellung solcher zwischen Odernheim und Alzey betr.
Tarif
zur Erhebung des Personengeldes auf dem Course zwischen Odernheim und Alzey.
Anmerkungen.
Großherzogliche Ober-Post-Inspection.
Goldmann.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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- II. In dem Sprengel des Großherzoglichen Bezirksgerichts Alzey die Bürgermeister:
- 1) Conrad Blumers zu Erbesbüdesheim,
- 2) Johann Weinsheimer zu Flonheim,
- 3) Christoph Köhler zu Heimersheim,
- 4) Philipp Schott zu Uffhofen,
- 5) Georg Jacob Hirsch zu Alsheim,
- 6) Friedrich Wilhelm Schredelsecker zu Horchheim,
- 7) Peter Obenauer zu Dalsheim,
- 8) Jacob Hirschmann zu Sprendlingen.
- Darmstadt, am 21. Februar 1858.
v. Lindelof.
Gottwerth.
die Einziehung der Cariolfahrten zwischen Odernheim und Undenheim und Herstellung solcher zwischen Odernheim und Alzey betr.
Mit dem 1. d. M. wurde die Cariolpostverbindung zwischen Odernheim und Undenheim aufgehoben und an deren Stelle eine solche zwischen Odernheim und Alzey hergestellt, für welche nachstehende Personentaxen bestimmt worden sind:
zur Erhebung des Personengeldes auf dem Course zwischen Odernheim und Alzey.
Es zahlt eine Person zwischen
1) | Odernheim und Alzey | 14 | kr. |
2) | Alzey und dem Framersheimer Weg | 8 | " |
3) | Odernheim und dem Framersheimer Weg | 6 | " |
- a) Außer vorstehender Taxe sind keine Gebühren zu einrichten.
- b) Jedem Reisenden wird ein Freigewicht von 30 Pfund eingeräumt; für das solches übersteigende Gewicht der Reiseeffecten ist zwischen Odernheim und Alzey für je 5 Pfund eine Gebühr von 7/12 kr. zu entrichten.
- Darmstadt, am 15. Februar 1853.
Goldmann.
vt. Bessunger.