Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/036

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 5.


Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt, und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.

Lauterbach, am 31. Januar 1853.
Großherzogliches Kreisamt Lauterbach.
Dr. Knorr, Regierungsassessor.


Bekanntmachung,
den Ausschlag zur Bezahlung der Forstwarten-Besoldung im Forste Reinheim betr.

Zur theilweisen Aufbringung der Besoldungen der in dem Forste Reinheim angestellten Forstwarte, in deren Schutzbezirke sich Privatwaldungen befinden, sind, nach den genehmigten Gemeindevoranschlägen für das Jahr 1852, von den Privatwaldbesitzern in den Gemarkungen:

1) Niederramstadt 21 fl. 22 kr.
2) Oberramstadt - " 55 "
3) Waschenbach 7 " 44 "

zu entrichten, welches hiermit zur Bemessung der Beitragspflichtigen mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht wird, daß die Erhebung dieser Beiträge im Monate März d. J. geschehen soll.

Darmstadt, am 4. Februar 1853.
Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Starck.


Abwesenheits-Erklärung.

Durch Urtheil des Großherzoglichen Bezirksgerichts zu Alzey vom 3. Februar 1853 ist Anton Ostermaier, Schreiner von (Ober-) Niederflörsheim, für abwesend erklärt worden.



Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unterm 30. Januar dem Großherzoglich Hessischen Ministerresidenten bei der freien Stadt Frankfurt, Freiherrn von Leonhardi die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Hannover verliehenen Guelphen-Ordens 3r Classe zu ertheilen geruht.


Entziehung eines Titels.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich bewogen gefunden, am 2. Februar 1853 dem Wilhelm Hundt zu Darmstadt den Titel eines "Großherzoglichen Hofcommissärs" zu entziehen.