Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/019
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 3.
Bekanntmachung,die Vergütung für die in 1853 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betreffend.
Großherzogliche Ober-Rechnungs-Kammer.
Ludwig.
Bekanntmachung,
die Niederschlagung von zwei Zielen der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod für 1852.
Das Großherzogliche Kreisamt Vöhl.
Fuhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
<<<Vorherige Seite [018] |
Nächste Seite>>> [020] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Im Jahr 1852 wurden an den betreffenden Orten:
50929 1/2 | Malter | Waitzen | zu | 10 fl. 46 1/2 kr. |
23090 1/4 | " | Korn | " | 8 fl. 51 3/4 kr. |
21859 | " | Gerste | " | 6 fl. 30 3/4 kr. |
13398 1/2 | " | Hafer | " | 3 fl. 48 3/4 kr. |
das Malter im Durchschnitte verkauft. Hieraus und nach der höchsten Verordnung in Nr. 4 des Regierungs-Blatts von 1827 berechnet sich
- der Werth von 100 fl. Naturalien auf Einhundert Siebenzig Gulden 23 3/4 Kreuzer,
wofür in 1853 das verordnete Maximum mit 115 fl. zu vergüten ist. Der Zusatz für Holz von je 100 fl. Besoldung beträgt 19 Kreuzer, berechnet nach Maßgabe des im Regierungsblatt Nr. 53 von 1852 bekannt gemachten Tarifs.
- Darmstadt, am 27. Januar 1853.
Ludwig.
Backé.
die Niederschlagung von zwei Zielen der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod für 1852.
Von Großherzogl. Ministerium des Innern ist genehmigt worden, daß die Hälfte der für das Jahr 1852 in der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod zu erhebenden Umlagen im Betrage von 66 fl. mit 33 fl. niedergeschlagen und nicht erhoben werden soll, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
- Vöhl, am 29. December 1852.
Fuhr