Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/017

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.
Damstadt am 1. Februar 1853.

Inhalt: 1) Edict, die Mitglieder des Staatsraths für das Jahr 1853 betr.; - 2) Bekanntmachung, die Steuerrückvergütung von dem in das Ausland ausgeführten Bier betr.; - 3) Bekanntmachung die Vergütung für die in 1853 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betr.; - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung von zwei Zielen der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Eimelrod für 1852; - 5) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Crainfeld, im Kreise Lauterbach; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Nidda; - 7) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Nidda; - 8) Promotionen an der Großherzogl. Landes-Universität Gießen; - 9) Ermächtigung zur Annahme fremder Orden; - 10) Ertheilung eines Patents; - 11) Dienstnachrichten; - 12) Charakterertheilung; - 13) Dienstentlassung; - 14) Sterbfälle.


Edict,
die Mitglieder des Staatsraths für das Jahr 1853 betreffend.

LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Nachdem Wir beschlossen haben, daß zu Unserem Staatsrathe, außer den in dem Edicte vom 28. Mai 1821 im Artikel X. unter Nummer 1-4, in der Bekanntmachung im Regierungsblatt vom 11. Juli 1825 unter Nr. 4 der Dienstnachrichten, sowie in den Dienstnachrichten vom heutigen als bleibend bezeichneten Mitgliedern, für das laufende Jahr folgende Personen als außerordentliche Mitglieder berufen sein sollen und zwar:

1) der Präsident Weller,
2) der Geheimerath von Grolman,
3) der Geheimerath von Hombergk,
4) der Ministerialrath Maurer,
5) der Oberappellations- und Cassations-Gerichts-Rath Hesse,
6) der Oberappellations- und Cassations-Gerichts-Rath Schenck,
7) der Geheime Staatsrath Hallwachs,
8) der Ober-Studien-Director Dr. Breidenbach,
9) der Ministerialrath Franck,

so ist sich hiernach gebührend zu achten.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt, am 26. Januar 1853.

(L. S.)

LUDWIG.
v. Dalwigk.