Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/064
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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No. 8.
Einleitung in die Bücher des alten Testaments, an den 3 letzten Wochentagen von 11-12 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.
Die Weissagungen des Propheten Jeremia, an den ersten 3 Wochentagen von 10-11 Uhr, Derselbe.
Chronologie des Lebens Jesu, Mittwochs von 11-12, Sonnabends von 2-3 Uhr, ordentl. Prof. Dr. Lutterbeck.
Erklärung der Apostelgeschichte, an den 3 ersten Wochentagen von 3-4 Uhr, öffentlich, ordentl. Prof. Dr. Scharpff.
Erklärung des Briefes des heil. Paulus an die Christen zu Rom, an den 3 letzten Wochentagen von 10-11 Uhr, ordentl. Professor Dr. Löhnis.
Erste Hälfte der Kirchengeschichte, täglich von 9-10 Uhr, ordentl. Professor Dr. Scharpff.
Dogmatik, zweite Hälfte, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 5-7 Uhr, ordentl. Professor Dr. Lutterbeck.
Moral, erste Hälfte, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr, ordentl. Professor Dr. Fluck.
Pastoral, erster Theil (Katechetik und Homiletik) Montags, Dienstags und Donnerstags von 8-9 Uhr, Derselbe.
Geschichte der Kanzelberedsamkeit im Mittelalter, Freitags von 8-9 Uhr, Derselbe.
Zu unentgeltlichen schriftlichen oder mündlichen Uebungen in den von ihm angekündigten Gegenständen ist ordentl. Professor Dr. Löhnis erbötig.
Encyclopädie der Rechtswissenschaft, ordentl. Professor Dr. Weiß, an den fünf ersten Wochentagen von 7-8 Uhr.
Pandecten, Privatdocent Dr. Neuner, mit Rücksicht auf das Lehrbuch von Wening-Ingenheim, täglich von 7-9 und 11-12 1/2 Uhr.
Dieselbe Vorlesung lehrt Privatdocent Dr. von Helmolt, täglich von 10-12 1/2 Uhr.
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, ord. Professor Dr. Weiß, täglich von 4-5 Uhr.
Dieselbe Vorlesung, Privatdocent Dr. Sandhaas, in wöchentlich 6 Stunden.
Gemeines deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels- und Wechselrechts, ordentl. Professor Dr. Renaud, täglich von 11-12 1/2 Uhr, und in einer noch zu bestimmenden Stunde.
Gemeines deutsches Kirchenrecht, ordentl. Professor Dr. Weiß, täglich von 10-11 Uhr.
Ueber einzelne Verbrechen, zur Ergänzung seiner im Winter 1850/51 gehaltenen Vorträge über gemeines deutsches Criminalrecht, an den zwei letzten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Gemeiner deutscher Civilprozeß, wöchentlich 8 Stunden, Privatdocent Dr. von Helmolt.
Dieselbe Vorleseung lehrt Privatdocent Dr. Jaup, in wöchentlich 6 Stunden.
Gemeiner deutscher Criminalprozeß, mit Vergleichung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens, an den vier ersten Wochentagen von 11-12 1/2 Uhr, Kanzler und ordentl. Professor Dr. Birnbaum.
Civilprozeß-Prakticum und Relatorium, zweimal wöchentlich, ordentl. Professor Dr. Renaud.
Zu Eraminatorien und Privatissimis ist erbötig Privatdocent Dr. Jaup.