Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/593

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 73.
Darmstadt am 29. December 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen auf die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betr.; - 2) Concurrenzeröffnungen.

Bekanntmachung,
die Verkündigung der landesherrlichen Entschließungen auf die während des elften Landtags von den Ständen überreichten gemeinschaftlichen Beschlüsse betr.

In besonderem allerhöchsten Auftrag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs werden die nachstehenden einzelnen landesherrlichen Entschließungen und Verfügungen, welche auf die durch gemeinschaftliche Adressen überreichten Beschlüsse, Wünsche und Anträge der letzten (elften) Ständeversammlung erfolgt sind, von dem Staatsministerium zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

A. Auf Beschlüsse der Kammern über die ihnen vorgelegten Gesetzes-Entwürfe und Regierungs-Anträge.
§. 1.

Die von den Ständen angenommenen Gesetze über die Freiheit der Presse, das Petitions- und Versammlungsrecht, und die Aufhebung des Polizeistrafgesetzes sind vollzogen und in Nr. 11 des Regierungsblatts für 1848 verkündet worden.

§. 2.

Ebenso sind die Gesetze wegen der Wahlen zur constituirenden Nationalversammlung und der Bewilligung von Diäten für die im Großherzogthum Hessen gewählten Abgeordneten zur constituirenden Nationalversammlung nach Maßgabe der ständischen Beschlüsse redigirt und in dem Regierungsblatt veröffentlicht worden.

§ 3.

Das Gesetz über die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden ist unter Berücksichtigung der von den Ständen gefaßten Beschlüsse vollzogen und in Nr. 38 des Regierungsblatts von 1848 verkündigt worden.