Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/588
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LUDWIG.
Bekanntmachung,
die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern betreffend.
Herr Regierungssecretär von Rüding zu Heppenheim
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Maurer.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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und insoweit es sich auf die erste Aufstellung der Voranschläge bezieht, für alle Voranschläge, welche von da an aufgestellt werden, im ganzen Umfange des Großherzogthums in Kraft.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Darmstadt, den 14. November 1849. .
(L. S.)
Jaup.
die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landständischen Kammern betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an die Stelle des nach der Bekanntmachung vom 21. September dieses Jahrs in Nr. 61 des Regierungsblattes zum Wahlcommissär für die Wahl zur ersten Kammer im 18. Wahlbezirk Waldmichelbach und Beerfelden und zur zweiten Kammer im VII. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg, Waldmichelbach, bestellten, aber verhinderten Herrn Landrichters Stockhausen zu Fürth, nunmehr
zum Wahlcommissär für diese Wahlbezirke ernannt worden ist.
- Darmstadt am 30. November 1849.
Jaup. Maurer.
Reuling.