Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/577

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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wenn er sie weise gebraucht, berechtigt, sich mit Stolz dem Bürger jedes anderen Staats an die Seite zu stellen. In der Entlastung des Grundeigenthums, in der Beseitigung vieler, in die Zeit nicht mehr passender Verhältnisse ist das Großherzogthum, wie in vielem Andern, in Deutschland mit seinem Beispiel vorangegangen. Welcher Staat hat mehr Ursache, von seinen Bürgern das Vertrauen zu verlangen, daß auf dem Wege des Rechts, der Ordnung, der Mäßigung und guter Sitte, welcher Weg ohnehin allein zum Heile führen kann, Alles das erreicht werde, was vernünftigerweise und billigerweise gefordert werden kann?
Niemand verhehlt sich, daß die bevorstehende Wahl von größter Wichtigkeit für das Wohl des Vaterlands ist. Mögen daher alle umsichtigen und wohldenkenden Bürger sich für die Wahl einigen und dahin streben, daß solche Abgeordnete gewählt werden, welche tadelloses Privatleben, selbstständige Gesinnung, Erfahrung und Einsicht, wahrhafte im Leben bewährte Mäßigung und Ernst geeignet machen, das öffentliche Wohl zu fördern, und das Glück des Vaterlandes fest zu begründen.
Es gilt der Erfüllung einer heiligen Bürgerpflicht. Möge keiner darin zurückbleiben.

Darmstadt am 21. November 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Maurer. Wernher.
Reuling.



Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung der gemeinschaftlichen israelitischen Friedhöfe zu Osthofen in den Jahren 1849-53 betreffend.

Zu dem rubricirten Zwecke ist in den Jahren 1849-53 der Ausschlag einer Umlage auf die betheiligten Israeliten der Gemeinden Osthofen, Bechtheim, Mettenheim, Alsheim, Gimbsheim, Eich, Hamm, Rheindürkheim, Westhofen, Pfeddersheim, Eppelsheim., Gundersheim, Leiselheim und Pfiffligheim im Betrage von 465 Gulden nöthig, was mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Ausschlag jener Summe auf das Gesammtsteuerkapital der Betheiligten alljährlich mit 1/5 und die Erhebung jedesmal in einem Termine, 1. September jeden Jahres, zu geschehen hat.

Mainz den 25. October 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
v. Dalwigk.
Franck.