Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/499
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Verordnung, die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums betr.; - 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Postexpedition zu Bodenheim betr.; - 3) Bekanntmachung, die Errichtung einer Chausseegelderhebung zu Breidenbach betr.; - 4) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen katholischen Kirchenfonds im Jahre 1848; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung einer Theils der Communalumlagen zweiter Klasse in der Gemeinde Sellnrod für 1848 betr.; - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Ettingshausen, für 1845/47 und 1848/50 betr.; - 7) Sterbfälle.
die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums betreffend.
- LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Wir haben gemäß dem Art. 11 des Gesetzes vom 3. dieses Monats verordnet und verordnen:
Die Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums sind ohne Verzug vorzunehmen.
Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Seeheim am 19. September 1849.
(L. S.)