Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/483
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Verordnung, die Volksversammlungen in Starkenburg und Rheinhessen betr.; - 2) Verordnung, die Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen betr.; - 3) Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Regierungsbezirke Heppenheim für 1849; - 4) Nachträgliche Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach für 1849; - 5) Verzeichniß der Vorlesungen auf der Großh. Hess. Ludewigs-Universität zu Gießen im Winterhalbjahre 1849/50; - 6) Dienstnachrichten; - 7) Sterbfall.
die Volksversammlungen in Starkenburg und Rheinhessen betreffend.
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc.etc. Die Umstände, unter welchen Wir Uns, mit Rücksicht auf dringende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, bewogen gefunden haben, durch Verordnung vom 25. Mai d. J., Volksversammlungen unter freiem Himmel im Umfange der Provinzen Starkenburg und Rheinhessen zu verbieten, können, mit der Herstellung des gesetzlichen Zustandes in Nachbarländern, als beseitigt betrachtet werden. Wir erachten daher nunmehr, unter Bezugnahme auf Unsere Verordnung vom Heutigen über Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen, die in der Verordnung vom 25. Mai d. J. vorgesehene Zurücknahme jenes Verbots für zulässig, und haben deshalb verordnet und verordnen wie folgt:
Die Verordnung vom 25. Mai d. J., die Beschränkung der Volksversammlungen betreffend, ist zurückgenommen.
Diese Zurücknahme tritt vom Tage des Erscheinens dieser Unserer heutigen Verordnung im Regierungsblatte an in Wirksamkeit.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Seeheim, am 17. September 1849.
(L. S.)
- LUDWIG.
- Jaup.
- LUDWIG.