Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/470

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[469]
Nächste Seite>>>
[471]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


(3. Seite) D….. unterzeichnete ……………bescheinigt, daß …………… wegen
Vergehen niemals dahier in Untersuchung war oder bestraft worden ist.

………. den …..ten ……….18 …..

Körperliche Untersuchung.
………. den …..ten ……….18 …..

Heute wurde der obengenannte …………… von dem unterzeichneten Physicats-
arzt genau untersucht und gänzlich frei von körperlichen Fehlern und Gebrechen gefunden.

Bei der vorgenommenen Messung hat sich ergeben, daß der Obengenannte ….. Fuß ….. Zoll
….. Strich groß ist.
………. den …..ten ……….18 …..
Die Regierungscommission.

(4. Seite.)

Beschluß der Regierungscommission.

Nach Ansicht des vorstehenden Protocolls und der demselben angehängten Aeußerungen der ver-
schiedenen Behörden, sowie des Ergebnisses der Messung und der ärztlichen Besichtigung; nach weite-
rer Ansicht

beschließt die Regierungscommission: