Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/458
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Anlage C.
Kenntnisse, welche zur Erlangung des Oberlieutenantsgrades in der Artillerie erfordert werden.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Kenntnisse, welche zur Erlangung des Oberlieutenantsgrades in der Artillerie erfordert werden.
- 1) In der Mathematik:
- a) Höhere Gleichungen und Reihen; - Lehre von den Functionen; - analytische Geometrie in der Ebene und im Raume; - Statik und Mechanik, ohne Anwendung der höheren Analysis;
b) die Elemente der Differenzial- und Integralrechnung;
c) die descriptive Geometrie.- Prüfungsnote: Genügend.
- a) Höhere Gleichungen und Reihen; - Lehre von den Functionen; - analytische Geometrie in der Ebene und im Raume; - Statik und Mechanik, ohne Anwendung der höheren Analysis;
- 2) In den Militärwissenschaften:
- a) Artilleriewissenschaft, und zwar: Entzündung, Verbrennung, Kraftäußerung, Bereitung und Untersuchung des Pulvers; - Materialien, welche bei der Artillerie zur Verwendung kommen; - Einrichtung der Geschützrohre, Laffeten und Fuhrwerke; - Anfertigung der Geschütze, kleinen Feuergewehre und blanken Waffen; - Aufbewahrung der Artilleriebedürfnisse; - Mobilmachung; - Schießen und Werfen; - Wahrscheinlichkeit des Treffens; - Wirkung der Geschütze mit Berücksichtigung des Einflusses des Bodens; - Artilleriedienst in Betreff des Materials und Personals im Frieden, im Felde und im Festungskriege.
b) Höhere Fortification: Genauere Kenntniß der Einrichtung fester Plätze und Verschanzungen, des Angriffs, der Vertheidigung, des Minenwesens; - Befestigung auf unregelmäßigem Boden, Defilement und Bestimmung der äußeren Form der Werke, unter Anwendung der descriptiven Geometrie; - Baupraxis der Feldbefestigung und der Befestigung eines auf dem Papier gegebenen Terrains unter bestimmten Voraussetzungen.- Prüfungsnote : Gut.
- a) Artilleriewissenschaft, und zwar: Entzündung, Verbrennung, Kraftäußerung, Bereitung und Untersuchung des Pulvers; - Materialien, welche bei der Artillerie zur Verwendung kommen; - Einrichtung der Geschützrohre, Laffeten und Fuhrwerke; - Anfertigung der Geschütze, kleinen Feuergewehre und blanken Waffen; - Aufbewahrung der Artilleriebedürfnisse; - Mobilmachung; - Schießen und Werfen; - Wahrscheinlichkeit des Treffens; - Wirkung der Geschütze mit Berücksichtigung des Einflusses des Bodens; - Artilleriedienst in Betreff des Materials und Personals im Frieden, im Felde und im Festungskriege.
- 3) Im technischen Zeichnen: Aufnehmen und Zeichnen eines nicht einfachen Materialgegenstandes mit Schattiren und Anlegen.
- Prüfungsnote: Genügend.
- 4) In der Physik: Die wesentlichsten Erscheinungen der Schwere, der Wärme, des Magnetismus und der Electricität, der Molekularwirkungen, des Schalles, des Lichtes und der Meteorologie, ohne mathematische Begründung.
- Prüfungsnote: Genügend.