Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/401

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[400]
Nächste Seite>>>
[402]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Uebertrag 124,468 fl. 18 kr.
II. Von diesem Fonds wurden:
1) die Vertretungssummen für 494 Versicherte à 250 fl. zur Ein-
standskasse bezahlt mit 123,500 fl. - kr.
Sodann mußten von den nach dem 1. Januar
1848 geleisteten Zahlungen die Verzugszinsen be-
zahlt werden mit
65 fl. 30 ½ kr.
123,565 fl. 30 ½ kr.
2) An Verwaltungskosten und Insgemein sind be-
zahlt worden
902 fl. 47 ½ kr
Mithin bestand die Ausgabe in
124,468 fl. 18 kr.
Verglichen, so bleibt Kassevorrath
- fl.
- kr.

Die abgehörte Rechnung der Assecuranzkasse vom Jahr 1847 ist von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatte an vier Wochen lang zur Einsicht aller Theilnehmer bei dem Vorsteher der Stellvertretungsanstalt offen gelegt.

Darmstadt am 19. Juni 1849.
Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium.
Zimmermann.
v. Carlsen.



Bekanntmachung,
die Trennung der zum Gericht Eckartshausen gehörigen Ortschaften von dem Rentamtsbezirke Friedberg und deren Zutheilung zu dem Rentamte Nidda betreffend.

In Folge allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sollen die zum vormaligen Gericht Eckartshausen gehörigen Gemeinden Himbach, Eckartshausen, Langenberg, Altwiedermus, Hof und Schloß Marienborn, welche seither einen Bestandtheil des Rentamts Friedberg gebildet haben, von diesem Rentamte getrennt und dem Rentamte Nidda zugetheilt werden, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt den 18. Juni 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Jaide.