Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/401
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Großherzoglich Hessisches Kriegsministerium.
Zimmermann.
Bekanntmachung,
die Trennung der zum Gericht Eckartshausen gehörigen Ortschaften von dem Rentamtsbezirke Friedberg und deren Zutheilung zu dem Rentamte Nidda betreffend.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Uebertrag | 124,468 fl. | 18 kr. | ||||||
II. | Von diesem Fonds wurden: | |||||||
1) | die Vertretungssummen für 494 Versicherte à 250 fl. zur Ein- | |||||||
standskasse bezahlt mit | 123,500 | fl. | - | kr. | ||||
Sodann mußten von den nach dem 1. Januar | ||||||||
1848 geleisteten Zahlungen die Verzugszinsen be- zahlt werden mit |
65 | fl. | 30 ½ | kr. | ||||
123,565 | fl. | 30 ½ | kr. | |||||
2) | An Verwaltungskosten und Insgemein sind be- zahlt worden |
902 | fl. | 47 ½ | kr | |||
Mithin bestand die Ausgabe in |
124,468 fl. | 18 kr. | ||||||
Verglichen, so bleibt Kassevorrath |
- fl. |
- kr.
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Die abgehörte Rechnung der Assecuranzkasse vom Jahr 1847 ist von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatte an vier Wochen lang zur Einsicht aller Theilnehmer bei dem Vorsteher der Stellvertretungsanstalt offen gelegt.
- Darmstadt am 19. Juni 1849.
Zimmermann.
v. Carlsen.
die Trennung der zum Gericht Eckartshausen gehörigen Ortschaften von dem Rentamtsbezirke Friedberg und deren Zutheilung zu dem Rentamte Nidda betreffend.
In Folge allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sollen die zum vormaligen Gericht Eckartshausen gehörigen Gemeinden Himbach, Eckartshausen, Langenberg, Altwiedermus, Hof und Schloß Marienborn, welche seither einen Bestandtheil des Rentamts Friedberg gebildet haben, von diesem Rentamte getrennt und dem Rentamte Nidda zugetheilt werden, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
- Darmstadt den 18. Juni 1849.
F. von Schenck.
Jaide.