Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/399

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[398]
Nächste Seite>>>
[400]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 46.
Darmstadt am 30. Juni 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, das Amtssiegel der Gerichtsboten in der Provinz Rheinhessen bei Aufnahme von Wechselprotesten betr.; - 2) Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1847 betr.; - 3) Bekanntmachung, die Trennung der zum Gericht Eckartshausen gehörigen Ortschaften von dem Rentamtsbezirke Friedberg und deren Zutheilung zu dem Rentamte Nidda betr.; - 4) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Wörrstadt für 1849; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Laubenheim für 1849 betr.; - 6) Dienstentlassungen; - 7) Sterbfälle.

Bekanntmachung,
das Amtssiegel der Gerichtsboten in der Provinz Rheinhessen bei Aufnahme von Wechselprotesten betreffend.

Da nach Art. 88. Nr. 6 der allgemeinen deutschen Wechselordnung dem Protestacte das Amtssiegel des diesen Act aufnehmenden Beamten beigefügt werden soll, so haben in der Provinz Rheinhessen die Gerichtsboten, welche nach §. 13 des Gesetzes vom 4. l. M., die Ausführung der gedachten Wechselordnung im Großherzogthume betreffend - Wechselproteste aufzunehmen befugt sind, solchem Acte ein Amtssiegel beizufügen, welches nachstehende Inschrift führen wird:

Amtssiegel
des Gerichtsboten
N. N.
für Wechselproteste.
Darmstadt am 16. Juni 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
v. Lindelof.
Schott.