Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/397
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 45.
Darmstadt am 25. Juni 1849.
Bekanntmachung,
die Verkündigung des Kriegsrechts betreffend.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Maurer.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Regierungsblatt.
die Verkündigung des Kriegsrechts betreffend.
Die durch höchste Verordnung vom 28.Mai d. J. erfolgte Verkündigung des Kriegsrechts in einigen Landgerichtsbezirken der Provinz Starkenburg auf vier Wochen endigt mit dem heutigen Tage. Ein Grund zu ihrer Verlängerung ist glücklicher Weise nicht vorhanden; mit Vergnügen spricht die Großherzogliche Staatsregierung ihre Zufriedenheit darüber aus, daß kein einziger Fall vorgekommen ist, welcher die Anwendung dieser Verordnung veranlaßt hätte.
- Darmstadt am 24. Juni 1849.
Jaup. Maurer.
v. Lehmann.