Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/389
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Bekanntmachung, die Erhebung der directen Steuern und indirecten Auflagen für die letzten sechs Monate des Jahrs 1849 betr.; - 2) Bekanntmachung, die Verbesserung der Lage der Volksschullehrer betr.; - 3) Bekanntmachung, die Brandversicherungs-Beiträge für das Jahr 1848 betr.; - 1) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Regierungsbezirks Heppenheim für 1849; - 5) Namensveränderungen; - 8) Concurrenzeröffnungen; - 7) Sterbfälle.
die Erhebung der directen Steuern und indirecten Auslagen für die letzten sechs Monate des Jahrs 1849 betreffend.
Da die durch das Gesetz vom 25. December v. J. mit den Ständen des Großherzogthums vereinbarte Prorogation des Finanzgesetzes vom 7. October 1845 mit dem Ende dieses Monats abläuft und ein neues Finanzgesetz noch nicht zu Stande gekommene ist, so haben des Großherzogs Königliche Hoheit in Folge des Art. 69 der Verfassungs-Urkunde gnädigst zu verordnen geruht, daß die sämmtlichen, in den drei Provinzen des Großherzogthums gegenwärtig bestehenden, von den Ständen bis zum 1. Juli 1849 bewilligten directen Steuern und indirecten Auflagen, mit Einschluß der außerordentlichen Einkommenssteuer, nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auch in den letztere sechs Monaten des Jahres 1849 erhoben werden sollen, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
- Darmstadt den 18. Juni 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
die Verbesserung der Lage der Volksschullehrer betreffend.
In Folge der Aussetzung des Staatsbudgets war es bisher nicht möglich, die beabsichtigte weitere Verbesserung der Lage der Volksschullehrer einzuleiten. Einstweilen haben wir aus den