Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/302
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Die Direction Großh. Staatsschulden-Tilgungskasse.
Eckhardt v. Hombergk.
Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der in dem Voranschlag der Gemeinde Reichlos für 1848 vorgesehenen Umlagen betreffend.
Gr. Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Alsfeld.
Hoffmann.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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3) 4) 5) 6) |
Gesetze vom 27. Juni 1836, betreffend die Ablösung der Grundrenten: a) wegen fiscalischer Renten b) wegen nichtfiscalischer Renten Ausstehende Zinsen, Erhebungskosten und Steuern wegen fis- calischer und nichtfiscalischer Grundrenten Ausstehende Domänenkaufschillinge Ausstehende Activen der Hauptrestenkasse Kassevorrath nach Seite 2 dieser Uebersicht |
4292472 fl. 5890676 fl. |
50 ¾ kr. 49 kr. |
10183149 809 8894 1644 15493 |
38 ¾ 28 ½ 3 3 ¼ 36 ¾ |
10281038 |
- |
1) 2) 3) 4) |
Definitiv überwiesene Staatsschuld Ende 1846 Kapitalien berechtigter nichtfiscalischer Grundrenten, an welche die Ablösungssummen mittelst 4 %tiger Obligationen auf Namen entrichtet wurden Noch zu zahlende Zinsen von Depositen etc. etc. Anmerk.: Die Zinsen von Depositen werden gesetzlich erst bei Abtragung der Kapitalien bezahlt. Wegen nichtfiscalischer Grundrenten sind noch zu zahlen: Zinsen 1411 fl. 23 kr. Steuern 148 fl. 16 kr. |
13237594 1411416 88511 1559 |
58 1/12 9 ¾ 22 ¾ 39 |
14793082 |
9 7/12 |
||
Verglichen, ist Stand der Passiven, oder eigentliche Staatsschuld Ende 1846 |
4458044 |
9 7/12 |
- Darmstadt, am 23. April 1849
Eckhardt v. Hombergk.
Balser.
Auf Antrag des Ortsvorstandes der Gemeinde Reichlos hat Großh. Ministerium des Innern die Niederschlagung der in dem Voranschlage dieser Gemeinde für 1848 unter Art. 74 vorgesehenen Umlage von 70 fl. genehmigt.
- Alsfeld am 30. April 1849.
Hoffmann.