Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/289
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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3) | verfallenen Einstandssummen und Prämien betrugen (I. 3.) | 2634 | 14 | ||||
4) | Vermögensbeträge von solchen, welche in Folge erlittener Strafen zum Kriegsdienst unfähig sind (I. 4.) |
- | - | ||||
5) | An Zinsen sind oben (I. 5.) vereinnahmt | 27,040 fl. | 57 ½ kr. | ||||
sodann waren nach der Bekanntmachung vom 20. September 1847 noch in der Kasse |
9827 fl. | 12 ¼ kr. | |||||
Von diesen |
36,868 fl. | 9 ¾ kr. | |||||
sind an die Einsteher von 1837 bis 1847 | |||||||
a) bezahlt worden nach II. A. 3. 163 fl. 56 ½ kr. bezahlt worden nach II. B. 3. 120 fl. 56 ½ kr. bezahlt worden nach II. C. 3. 175 fl. 10 ¼ kr. bezahlt worden nach II. D. 3. 157 fl. 7 ¾ kr. bezahlt worden nach II. E. 3. 160 fl. 1 ½ kr. bezahlt worden nach II. F. 3. 3934 fl. 34 ½ kr. bezahlt worden nach II. G. 3. 3561 fl. 19 ¾ kr. bezahlt worden nach II. H. 3. 3619 fl. 45 ¾ kr. bezahlt worden nach II. I. 3. 4090 fl. 45 ¾ kr. bezahlt worden nach II. K. 3. 3974 fl. 16 kr. bezahlt worden nach II. L. 3. 2733 fl. 33 ¼ kr. |
zusammen: 33,553 fl. |
24 ½ kr. |
|||||
mithin verbleiben noch zu verwenden |
3314 | 45 ¼ | |||||
145,795 | 3 | ||||||
Hiervon abgezogen die Verwaltungskosten etc. mit | 1465 | 18 ¼ | |||||
so beträgt der zur Stellung von Einstehern für 1848 bestimmte Fond | 144,329 | 44 ¾ |
B. Es mußten durch Einsteher ersetzt werden:
- 1) 534 Kriegsdienstpflichtige für 1848 mit 6 und resp. 5jähriger Dienstzeit (I. 2. a.)
2) 44 Soldaten, welche die Vertretungssummen bezahlt haben (I. 2. b.), sodann 14 Einsteher, deren Einstandssummen (nach I. 3) verfallen waren oder einbehalten worden sind. (Darunter sind 9 Deserteure; 1 Selbstmörder; 2 Einsteher, welche wegen Untauglichkeit, die schon vor ihrem Eintritt in den Militärdienst bestanden hatte, wieder entlassen werden mußten; 2 Einsteher, welche eine anderweite Anstellung im Militärdienste erhalten haben.) Diese 58 Individuen hatten am 1. April 1848 noch 99 resp. 42 = 141 Dienstjahre.
C. Bei der Truppenergänzung des Jahres 1848 sind 604 Einsteher gestellt worden.
- Die Prämien für die Excapitulanten berechneten sich nach dem gesetzlich bestimmten Fonds so, daß bei voller 6iähriger Dienstzeit die einfache Prämie Sechs und zwanzig Gulden 30 kr., die doppelte Drei und fünfzig Gulden beträgt.