Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/275
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Instruction, die Aufstellung der Normaleinquartierungsrollen wegen Einquartierung der Großh. Truppen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1847 bis zum 1. April 1848 betr.; - 3) Sterbfälle.
die Aufstellung der Normaleinquartierungsrollen wegen Einquartierung der Großh. Truppen betreffend.
Nach Art. 7 des Gesetzes vom 17. August 1848, Regierungsblatt Nr. 44, die Einquartierung und Verpflegung der Gr. Truppen bei den Landeseinwohnern betr., soll die Vertheilung der einzuquartierenden Mannschaft in der Weise stattfinden, daß zuerst jedem Wohngebäude nach Verhältniß seines Steuerkapitals ein Einquartierungstheil zugemessen, solcher sodann aber unter die verschiedenen Bewohner desselben nach Maßgabe ihrer Gewerb- und Personalsteuerpflicht vertheilt wird, und nach Art. 8 dieses Gesetzes liegt es dem Ortsvorstand oder der von ihm bestellten Einquartierungs-Commission ob, dafür zu sorgen, daß nach dem gegebenen Maßstäbe alle einquartierungspflichtigen Einwohner gleich belastet werden. Nach der bestimmten Vertheilungsnorm sollen in den Ortsgemeinden Normaleinquartierungsrollen aufgestellt und die Art, wie hierbei zu verfahren ist, in einer Instruction näher angegeben werden. Diese Instruction wird nunmehr in Nachstehendem ertheilt:
Die Grundlage bei Repartition der Normaleinquartierung bildet die für jeden Ort zu fertigende Normaleinquartierungsrolle.