Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/181
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt : 1) Verordnung der provisorischen Centralgewalt, betr. das Verbot der Ausfuhr von Munitions-Gegenständen, Pferden und Schiffsbauholz nach Dänemark; vom 22. April 1849; - 2) Verordnung, die Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Assisensachen und die Bildung der Schwurgerichte in der Provinz Rheinhessen betr.; - 3) Bekanntmachung, Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Hungen und Lich betr.; - 4) Bekanntmachung, die Ausfuhr von Pferden betr.; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines weiteren Theils der Communalumlagen in der Gemeinde Steinberg für1848 betr.; - 6) Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Erbach für 1849; - 7) Desgl. der israelitischen Religionsgemeinden im Regierungsbezirke Dieburg für 1849; - 8) Dienstnachrichten; - 9) Dienstentlassungen; - 10) Versetzungen in den Ruhestand; - 11) Concurrenzeröffnung; - 12) Sterbfall.
Verordnung,
betreffend das Verbot der Ausfuhr von Munitions-Gegenständen, Pferden und Schiffsbauholz nach Dänemark; vom 22. April 1849.
Der Reichsverweser, auf den Vortrag der Reichsminister des Krieges und des Handels, verordnet wie folgt:
Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges mit Dänemark wird der Verkauf, die Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Pulver, Munitions-Gegenständen aller Art, Pferden und Schiffsbauholz nach Dänemark im ganzen Umfange des deutschen Gebietes verboten.
Diese Verordnung tritt überall unmittelbar mit dem Erscheinen derselben in Kraft.
Die Reichsminister des Krieges und des Handels sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
- Frankfurt, den 22. April 1849.
Erzherzog Johann.
Die interimistischen Reichsminister
des Krieges: des Handels: