Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/155

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt am 5. April 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, die Errichtung von Criminal-Senaten bei den Großherzogl. Hofgerichten der Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Umwandlung der Mainz-Forbacher Mallepost in eine Reitpost betr.; - 3) Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Oppenheim für 1849; - 4) Desgl. der israelitischen Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Erbach für 1849; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Hälfte der für 1848 vorgesehenen Umlagen der Gemeinde Borsdorf; - 6) Desgl. der Umlage 2r Klasse der Gemeinde Flensungen für 1848; - 7) Desgl. eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Haarhausen für 1848; - 8) Namensveränderungen; - 9) Dienstnachrichten; - 10) Versetzung in den Ruhestand; - 11) Sterbfälle.

Bekanntmachung, die Errichtung von Criminal-Senaten bei den Großherzoglichen Hofgerichten der Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend.

Nachdem in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. October 1848, betreffend: die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten, vom 1. April 1848 an bei den Großherzogl. Hofgerichten der Provinzen Starkenburg und Oberhessen die durch das Loos gebildeten Criminal-Senate in den Strafsachen ihre gesetzmäßige Thätigkeit beginnen werden, ist es zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsgangs bei den Hofgerichten nothwendig erschienen, dafür Vorsehung zu treffen, daß die in den Geschäftsbereich der Criminal-Senate gehörigen Strafsachen sogleich nach dem Einlauf der betreffenden Actenstücke unmittelbar an diese Senate abgegeben werden können. Es wird daher allen Großherzogl. Behörden und Anwälten, sowie denjenigen, welche sonst mit den Criminal-Senaten in Relation zu treten beabsichtigen, hierdurch bekannt gemacht, daß sie ihre an die Criminal-Senate gehörigen Berichte und Eingaben nicht an die Hofgerichte im Allgemeinen, sondern an den Criminal-Senat des betreffenden Hofgerichts sowohl in den Adressen, als auch in den Ueberschriften zu richten haben.

Darmstadt den 25. März 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
Kilian.
v. Stein.


Bekanntmachung, die Umwandlung der Mainz-Forbacher Mallepost in eine Reitpost betr.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit dem 1. April d. J. die seither zwischen Mainz und Forbach bestandene Mallepost, unter Beibehaltung der seitherigen Abfertigungs-Zeiten, in eine Reitpost umgewandelt werden wird. - Darmstadt den 17. März 1849.

Großherzoglich Hessische Ober-Post-Inspection.
von Kuder.
vt. Bessunger.