Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/065

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
<<<Vorherige Seite
[064]
Nächste Seite>>>
[066]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


II. Von dem Großherzogl. Obergerichte zu Mainz.
7) Georg Ickstadt, Bäcker aus Mainz, wegen einfachen Betrugs durch Urtheil vom 21.Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
8) Michael Deutsch, Lumpenhändler aus Jugenheim, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 12. August 1848 in eine Correctionshausstrafe von 16 Monaten, wovon jedoch zufolge Art. 34 des Strafgesetzbuchs 4 Monate in Abzug kommen.
9) Maria Schmitt, Dienstmagd aus Rheinrod, wegen Gebrauchs eines für einen Andern ausgestellten Heimathscheines und Landstreicherei durch Urtheil vom 12. August 1848 in eine Correctionshausstrafe von 13 Monaten, mit der Schärfung. daß dieselbe die ersten und letzten 8 Tage einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll, sodann zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht während 3 Jahren nach erstandener Strafe.
10) Christoph Decker, Wagnermeister aus Hochheim, wegen im Affect beschlossener und ausgeführter Körperverletzung durch Urtheil vom 9. September 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren mit der Schärfung, daß die ersten 14 Tage eines jeden Jahres und die letzten 14 Tage des letzten Jahres bei einsamer Einsperrung und Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag verbüßt werden sollen.
11) Johann Wilhelm Hössel, Dienstknecht aus Kaltennordheim, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 23. September 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage der Strafzeit einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
12) a) Magdalena Krebs, Wittwe von Daniel Corsaly, Näherin aus Mainz, b) Eva Laatz, Wittwe von Franz Bittner, Näherin aus Mainz, wegen Diebstahls-Begünstigung durch Urtheil vom 6. October 1848 jede in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit der Schärfung, daß dieselben die letzten 8 Tage eines jeden Quartals einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden sollen.
13) Johann Wartmann, Sattlergeselle aus Bärentschweil wegen Diebstahls durch Urtheil vom 6. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage eines jeden Quartals einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
14) Adam Heußler, ohne Gewerbe und festen Wohnort aus Hangenwahlheim, wegen Landstreicherei und Bruchs der polizeilichen Aufsicht durch Urtheil vom 27. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 1 Tage, mit der Schärfung, daß die ersten und letzten 8 Tage bei einsamer Einsperrung verbüßt werden sollen.
15) Peter Frey, Krämer aus Westhofen, wegen fortgesetzten Diebstahls durch Urtheil vom 17. November 1848 in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, mit der Schärfung, daß die letzten 8 Tage eines jeden halben Jahres bei einsamer Einsperrung und Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag verbüßt werden sollen.
16) Martin Führer, Taglöhner aus Niederwalluf, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 8. December 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage eines jeden Quartals einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
17) Philipp Schnell, ohne Gewerbe aus Weinsheim, wegen Landstreicherei durch Urtheil vom 22. December 1848 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, mit der Schärfung, daß die letzten 8 Tage der Strafzeit bei einsamer Einsperrung verbüßt werden sollen.
III. Von dem Großherzogl. Kreisgerichte zu Mainz.
18) Joseph Bender, Schlossergeselle aus Mainz, wegen Diebstahls durch Urtheil vom 2. September 1848 in contumaciam in eine Correctionshausstrafe von 3 Jahren, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage eines jeden Quartals einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.