Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/051
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen für hat Jahr 1849 in der Provinz Starkenburg betr.; - 3) Bekanntmachung. die Vergütung der Brandschäden zu Oberramstadt, im Regierungsbezirk Dieburg, betr.; - 4) Bekanntmachung, die Berechnung der Vergütung für die in 1849 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien betr.; - 5) Namensveränderung; - 6) Ertheilung von Patenten; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Dienstentlassung; - 9) Versetzungen in den Ruhestand ; - 10) Sterbfälle.
Im Laufe des dritten und vierten Quartals 1848 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachfolgende Stiftungen und Vermächtnisse genehmigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
- 1) das Vermächtniß des Rentners Lazarus Hamburg zu Mainz im Betrag von 20000 fl. an die Stadt Mainz zu Gunsten der bedürftigen Angehörigen dieser Stadt;
2) das Vermächtniß des Johann Adam Hänlein zu Mainz im Betrag von 100 fl. an den Kirchenfonds von St. Emmeran daselbst zur Abhaltung von Seelenmessen;
3) die Schenkung des Louis Berolzheimer zu Friedberg im Betrag von 300 fl. an die Stadt Friedberg zu milden Zwecken;
4) das Vermächtniß des Jacob Stumpf zu Flonheim im Betrag von 200 fl. zu Gunsten der deutsch-katholischen Gemeinde zu Alzey;
5) die Prälat Dr. Köhler’sche Stiftung zur Unterstützung hülfsbedürftiger und würdiger Töchter verstorbener evangelischen Geistlichen mit einem Capital von 3000 fl.
6) das Vermächtniß der Wittwe des Consistorialraths Krauß zu Erbach im Betrag von 100 fl. an den Kirchenfonds daselbst zu Gunsten armer Gemeindeangehöriger;
7) das Vermächtniß des Johannes Jung zu Lich im Betrag von 100 fl. an die dasige evangelische Kirche zu Gunsten der Armen daselbst;
8) das Vermächtniß des Georg Winter I. zu Dittelsheim im Betrag von 500 fl. an den evangelischen Kirchenfonds, mit der Bestimmung, daß von den alljährlichen Zinsen