Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/531

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
<<<Vorherige Seite
[530]
Nächste Seite>>>
[532]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 59.
Darmstadt den 20. December 1820.



1) Bestätigung einer milden Stiftung - 2) die Aufhebung des Landkriegs-Commissariats der Provinz Oberhessen - 3) Erledigung einer geistlichen Stelle - 4) Beförderungen.



Bestätigung einer milden Stiftung.

      Die zu Gensingen, Kantons Bingen, gestorbene Susanne Klesius, hat durch Testament der Gensinger Pfarr-Kirche ein Kapital von dreihundert Gulden unter der Bedingung legirt, daß für den davon erfallenden Zinsenbetrag jährlich ein Seelenamt und Seelenmessen für sie in besagter Kirche gehalten werden sollen; welches Vermächtniß von des Großherzogs Königl. Hoheit landesherrlich gnädigst bestätigt worden ist.
      Darmstadt, den 21. November 1820.

      

Aus höchstem besonderen Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Wernher.
Stumpff.



Die Aufhebung des Landes-Kriegs-Kommissariats der Provinz Oberhessen betr.

      Da sich die dem Landes-Kriegs-Commissariat der Provinz Oberhessen aufgetragenen Geschäft nunmehr so weit vereinfacht und vermindert haben, daß zu deren fernerer Besorgung eine eigene Behörde nicht mehr erforderlich ist; so haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog gnädigst zu verordnen geruhet, daß gedachtes Landes-Kriegs-Kommissariat mit Ende laufenden Jahrs außer Wirksamkeit treten, und die Ihm dermalen noch obliegenden Geschäfte der Regierung der Provinz Oberhessen, zu deren Geschäftskreis sie gehören, von gedachtem Zeitpunkt an übertragen werden sollen.