Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/507
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 55.
Darmstadt den 20. November 1820.
Die Beitreibung der Commissariats-Gelder vom zweiten halben Jahre 1820, in specie die am 31ten December l. J. zahlbaren Kassenscheine und Zinskoupons betr.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
<<<Vorherige Seite [506] |
Nächste Seite>>> [508] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
1) | Die Beitreibung der Commissariats- Gelder vom zweiten Semester 1820 betr. - 2) Straf-Erkenntnisse. |
Den Angehörigen der Provinz Oberhessen wird andurch zu ihrer Nachricht bekannt gemacht, daß das Landes-Kriegs-Commissariat die Großherzoglichen Ober-Einnehmereien andurch ermächtigt, die am 31ten December l. J. zahlbaren Kassescheine und Zinskoupons schon von jetzt an jedoch nur bei Bezahlung der Commissariats-Gelder an Zahlungsstatt anzunehmen.
Gießen den 25ten October 1820.
missariat der Provinz Oberhessen. Freiherr von Münch. | |
vt. Muth.
|