Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/430
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Der … … … … … zu … … … … …
wird hierdurch gemahnt, die rückständige Steuer, im Betrage von … … fl. … … kr. an den unterzeichneten Steuer-Einnehmer, binnen drei Tagen zu bezahlen. Geschiehet dieses nicht, so erfolgt ohne weitere Mahnung die Auspfändung.
N. N. am … ten … … … 18…
Dieser Mahnzettel kostet 3 Kreuzer.
(Namen desselben) |
(Namen desselben) |
Ich unterschriebener Steuerbote bezeuge hierdurch pflichtmäßig, daß mir heute von dem Herrn Steuer-Einnehmer … … … … … zu … … … ein Verzeichniß über Steuerrückstände aus dem gegenwärtigen Monat, welche zu dem Erhebregister des Districts … … … gehören, und von dem gedachten Herrn Steuer-Einnehmer am Ende des Verzeichnisses zusammen auf … … … fl. … … … kr. … … … pf. berechnet sind, nebst … … Stück Mahnzetteln zugestellt worden ist, mit der Weisung an mich, den darin benannten Personen diese Mahnzettel zuzustellen.
N. N. den … ten … … … 18
Berichtigung. In No. 44. des Regierungsblatts vom 28. August ist 1) pag. 420. der Beitrag der Gemeinde Neustadt, Amts Breuberg: von einem Gulden rauh Steuerkapital der Gemeindswaldungen, statt zu 14 kr. 3,44 pf. zu 4 kr. 3,44 pf., so wie von dem Steuerkapital der Privatwaldungen anzunehmen.
2.) | pag. 410 statt: Erlenberg: Erlenbach und statt: Ebersbach: Ebersberg, unter: Amt Erbach: zu lesen, diesem Amt auch noch der Ort Zell zuzusetzen mit demselben Beitrag, wie die übrigen Amtsorte. | |
3.) | pag. 416 ist der Beitrag von Bauschheim auf einen Gulden ord. Landessteuer-Kapital - kr. 2,205 pf. | |
4.) | pag. 417. Ist der Beitrag von Kleinkrotzenburg zu dem Ausschlag zur Deckung älterer Kriegsschulden 5 kr. 3,945 pf., der des Orts Mainflingen zu demselben Ausschlag 5 kr. 3,000 pf. Und der des Orts Weiskirchen 5 kr. 1,223 pf. |