Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/390
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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(Namen desselben) |
(Namen desselben) |
Der …….. zu ……..wird hierdurch gemahnt, die rückständige Steuer, im Betrage von ….. fl. ….. kr. an den unterzeichneten Steuer-Einnehmer binnen drey Tagen zu bezahlen. Geschiehet dieses nicht, so erfolgt, ohne weitere Mahnung die Auspfändung. N. ….. am ….. ten ……..18
(Namen des Steuer-Einnehmers.)
Dieser Mahnzettel kostet 3 Kreuzer.
(Namen desselben) |
(Namen desselben) |
Ich unterschriebener Steuerbote bezeuge hierdurch pflichtmäßig, daß mir heute von dem Herrn Steuer-Einnehmer …….. zu …….. ein Verzeichnis über Steuerrückstände aus dem gegenwärtigen Monat, welche zu dem Erhebungs-Distrikt ……. gehören, und von dem gedachten Herrn Steuer-Einnehmer am Ende des Verzeichnisses zusammen auf ….. fl. ….. kr. ….. pf. berechnet sind, nebst ….. Stück Mahnzettel zugestellt worden ist, mit der Weisung an mich, den darin benannten Personen diese Mahnzettel zuzustellen.
N. …….. am ….. ten …….. 18