Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/331
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Regierungsblatt.
1.) | Vereinigung des Amts König mit dem zu Breuberg. - 2.) Bestätigung eines milden Legats. - 3.) Ueber Dicasterial-Prüfungen. - 4.) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 5.) Dienstbestellungen. - 6.) Sterbfälle. - 7.) Straferkenntnisse. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den, von dem Herrn Grafen Maximilian zu Erbach Schönberg, zu der erledigten Justiz-Beamten-Stelle bei dem Sammt-Amt Breuberg, präsentirten Justizamtmann August Kornmesser bisher zu König, Landesherrlich zu bestätigen und zugleich die, von dem Herrn Grafen erbetene Vereinigung des Justiz-Amtes König mit jenem Amt zu Breuberg Landesherrlich zu genehmigen - gnädigst geruht; was hierdurch zu Jedermanns Nachricht den betreffenden Behörden aber zur Bemessung bekannt gemacht wird. Darmstadt den 9ten Juni 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Freiherr von Gruben.
Der nun verstorbene Handelsmann Martin Boxheimer zu Lampertheim hat dem dasigen reformirten und katholischen gemeinschaftlichen Allmosen die Summe von einhundert Gulden vermacht.