Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/238
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Um den Reisenden, welche sich der Extraposten bedienen, Gelegenheit und Mittel zu geben, durch welche sie in den Stand gesetzt werden, ihre allenfallsigen Beschwerden gegen die eine oder die andere Poststation und Postillions zur Kenntniß der General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten, auf eine möglichst schnelle und einfache Weise zu bringen, ist auf einer jeden Poststation ein Einschreibe-Buch niedergelegt worden, worin die Reisenden, welchen der Posthalter jedesmal dieses Einschreibe-Buch vorlegen muß, ihre Beschwerden eintragen können.
Indem man dieses hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringt, ertheilt man den Reisenden zugleich die Versicherung, daß eine jede in ein Einschreibe-Buch eingetragene Beschwerde einer näheren Untersuchung unterzogen und derjenige, welcher schuldig befunden wird, zur geeigneten Ahndung werde gezogen werden.
Darmstadt den 8ten May 1820.
Freiherr von Lehmann. von Kuder. Nebel.
Durch das Ableben des Pfarrers Rössing zu Altenstadt ist die dasige Pfarrstelle, über welche dem Herrn Grafen von Solms-Wildenfels das Patronats-Recht zusteht, und mit welcher ein zu 1131 fl. angeschlagenes Einkommen verbunden ist - desgleichen durch das Absterben des Pfarrers Hofmann die Pfarrei Obbornhofen, Amts Wölfersheim, mit welcher ein zu 556 fl. berechnetes Einkommen verbunden ist, und über welche dem Freiherrn von Nordeck zur Rabenau das Präsentations-Recht zusteht, sodann, durch gnädigste Beförderung des Pfarrers Langsdorf die zweite Pfarrstelle zu Breidenbach, Amts Gladenbach, erledigt worden, von welcher ein zu 462 fl. 38 kr. angeschlagenes Dienst-Einkommen abhängt.
Am 14ten April ist der erste reformirte Pfarrer zu Oberingelheim, Johann Wilhelm Kaibel, - am 8ten May der Großherzogliche Steuerperäquator Schüllermann zu Michelstadt - und am 13ten desselben Monats, der Großherzogliche Rentamtmann, Hofkammerrath Kleiner zu Steinheim, mit Tod abgegangen.