Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/168
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Der vorbemerkte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Steuer-Capital:
Gemeindeglieder |
ren Nichtgemeinds- glieder |
Freien | |||||||
kr. | hl. | kr. | hl. | kr. | hl. | ||||
in | der | Stadt | Kirtorf | 4 | 0,78 | 3 | 1,55 | - | 3,47 |
" | " | Gemeinde | Arnshain | 3 | 0,59 | 2 | 0,94 | 1 | 1,83 |
" | " | " | Bernsburg | 4 | 0,52 | 2 | 1,06 | 1 | 0,84 |
" | " | " | Erbenhausen | 3 | 0,83 | 2 | 3,99 | 2 | 3,21 |
" | " | " | Gleimenhain | 2 | 0,96 | 1 | 2,26 | - | 3,97 |
" | " | " | Lehrbach | 2 | 1,72 | 1 | 1,92 | - | 3,64 |
" | " | " | Obergleen | 4 | 0,38 | 4 | 1,55 | 3 | 0,28 |
" | " | " | Wahlen | 5 | 2,31 | 4 | 0,99 | 2 | 2,51 |
- Gießen, den 15. November 1819.
Haberkorn. Knorr.
Das Großherzoglich Hessische Regierungsblatt erscheint, in groß 4o. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden, im Verlage der Großherzoglichen Invaliden-Anstalt und wird von unterzeichneter Expedition ausgegeben. Daß, und wann ein Regierungsblatt erschienen sey, wird jedesmal in Großherzoglich Hessischer Zeitung angezeigt werden. - Der Preis des Regierungsblatts ist auf Drei Gulden für den ganzen, 1 fl. 30 kr. für den halben Jahrgang festgesetzt. Man hat sich mit den Bestellungen und der Einsendung der Gelder (welche ganz frei nebst 4 kr. Einschreibgebühr übermacht werden müssen), lediglich an unterzeichnete Expedition zu adressiren. Nur die Abonenten in der Stadt Gießen und deren Umgebungen, in sofern die Zusendungen von dort aus mit Amtsboten oder sonstigen Botengelegenheiten besorgt werden können, wenden sich an das löbliche Postamt daselbst.
Ohne ausdrückliche Bestellung und Vorausbezahlung wird kein Regierungsblatt abgegeben; man fordert deshalb vorzüglich Diejenigen auf, welche es bisher als Beilage zur Zeitung gratis erhielten, sich zu erklären, ob sie es fortsetzen wollen, und in diesem Fall die Vorauszahlung zu leisten.
- Darmstadt , den 23ten December 1819.