Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/142
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Nach der vorliegenden Verfügung Großherzogl. Regierung vom 5.Jan. d. J. ad Nrum. 12744 sind in der Gemeinde Brandau die Zinsen von einem Capital von 303 fl. vom 2.April 1816-1819 mit 45 fl. 27 kr. nach dem Steuerfuß, sodann ein im Jahr 1811 mit 62 fl. aufgenommenes Capital, mit Zinsen vom 1. April 1815-1819, auf die Gemeindsleute de 1811 ausgeschlagen worden und erträgt es bei dem ersten Ausschlag auf einen Gulden Steuer-Capital 0,8 Pfennig bei dem Letzteren aber auf einen Gemeindsmann 1 fl. 22 kr. 5 pf.
- Lichtenberg, den 23. November 1819.
Welker.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben Allerhöchstsich gnädigst bewogen gefunden, unterm 1. d. M., den bisherigen wirklichen Hofgerichtsrath und ersten peinlichen Richter Friedrich von Grolman dahier, seines peinlichen Richteramtes zu entheben, und denselben zum wirklichen Regierungsrath zu ernennen, ihn auch zum ständigen landesherrlichen Commissair zur Vornahme der verordneten Visitationen der Justiz-Regierungs- und Hoheits-Regierungsämter in den beiden Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu bestellen.